Nutzwertgutachten & Parifizierung in Wien
Sie wollen Wohnungseigentum begründen, ein Zinshaus parifizieren oder bestehende Nutzwerte nach einem Umbau neu festsetzen lassen? Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hochbau erstelle ich Nutzwertgutachten nach dem WEG 2002 – grundbuchsfähig, nachvollziehbar und termingerecht. Für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.
Unverbindliches Angebot anfordern: office (@) nimmerfall.archi
Telefon: +43 1 9346845
Was ist ein Nutzwertgutachten?
Das Nutzwertgutachten ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentumsbegründung. Ein Sachverständiger ermittelt darin für jede Wohnung, jedes Geschäftslokal und jeden Stellplatz den Nutzwert nach § 8 und § 9 WEG 2002 – aus der Nutzfläche, Zu- und Abschlägen für Lage, Ausstattung und Zubehör. Aus den Nutzwerten ergeben sich die Miteigentumsanteile, die der Notar oder Rechtsanwalt in den Wohnungseigentumsvertrag übernimmt und die im Grundbuch eingetragen werden.
Umgangssprachlich heißt dieser Vorgang Parifizierung. Ohne gültiges Nutzwertgutachten kann kein Wohnungseigentum entstehen und keine einzelne Wohnung verkauft oder belastet werden.
Nutzwertgutachten – meine Leistungen
- Erstparifizierung von Neubauten und Bestandsobjekten zur erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum
- Neuparifizierung / Nutzwertneufestsetzung nach Dachgeschoßausbau, Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, Zubau oder Umwidmung
- Nutzwertgutachten gemäß § 6 WEG 2002 zur Bestätigung der Wohnungseigentumstauglichkeit der Objekte
- Gerichtliche Nutzwertfestsetzung gemäß § 9 WEG 2002 als Grundlage für das Außerstreitverfahren, wenn nicht alle Miteigentümer unterschreiben
- Naturaufnahme und Bestandspläne, wenn keine oder nur veraltete Pläne vorliegen – auch für Gründerzeithäuser
- Grundbuchsfähige Ausfertigung mit Nutzwerttabelle, Befund, Gutachten und planlichen Beilagen, abgestimmt auf Notariat und Grundbuchsgericht
So läuft Ihr Nutzwertgutachten ab
- Anfrage und Angebot – Sie schicken mir Adresse, Grundbuchsauszug (oder Einlagezahl) und vorhandene Pläne. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Fixpreis-Angebot.
- Unterlagenprüfung – Ich prüfe Baubewilligung, Bestandspläne und Grundbuchsstand und kläre offene Punkte mit Ihnen, der Hausverwaltung oder dem Notariat.
- Befundaufnahme vor Ort – Vermessung und fotografische Dokumentation aller Objekte, Zubehör und allgemeinen Teile.
- Nutzwertberechnung – Ermittlung der Nutzwerte und Miteigentumsanteile nach WEG 2002, inklusive aller Zu- und Abschläge mit Begründung.
- Entwurf zur Abstimmung – Sie und Ihr Notar oder Rechtsanwalt erhalten das Gutachten als Entwurf zur Durchsicht.
- Ausfertigung – Gefertigtes Nutzwertgutachten in digitaler Form und als Papierausfertigung für Vertragserrichtung und Grundbuch.
Typische Bearbeitungsdauer: zwei bis vier Wochen ab Beauftragung bei vollständigen Unterlagen.
Für wen ich Nutzwertgutachten erstelle
- Bauträger und Projektentwickler – Parifizierung von Neubauten mit mehreren Wohneinheiten und Stellplätzen, auf Wunsch bereits auf Basis der Einreichplanung
- Hauseigentümer und Erbengemeinschaften – Umwandlung eines Zinshauses in Wohnungseigentum, um einzelne Wohnungen verkaufen oder übergeben zu können
- Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen – Neufestsetzung der Nutzwerte nach Umbauten, Dachgeschoßausbau oder Zusammenlegungen
- Notare und Rechtsanwälte – verlässliche Gutachten als Grundlage für Wohnungseigentumsvertrag und Grundbuchsgesuch
- Private Käufer und Verkäufer – Überprüfung bestehender Nutzwerte, wenn Zweifel an der Aufteilung bestehen
Warum NIMMERFALL Architekturbüro?
- Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hochbau (Fachgebiet 72.01), eingetragen in der SDG-Liste des Bundesministeriums für Justiz
- Ziviltechniker und Baumeister – ich lese Pläne, erkenne baurechtliche Probleme und erstelle fehlende Bestandspläne selbst, ohne Dritte beiziehen zu müssen
- Eine Ansprechperson vom Erstgespräch bis zur grundbuchsfähigen Ausfertigung
- Fixpreis statt Stundenabrechnung – das Angebot nennt den Gesamtpreis vor Beauftragung
- Erfahrung mit Gründerzeithäusern und Neubauprojekten in Wien und Niederösterreich
- Abstimmung mit Ihrem Notar – Nutzwerttabelle und Objektbezeichnungen werden so aufbereitet, dass sie direkt in den Vertrag übernommen werden können
Häufige Fragen zum Nutzwertgutachten
Was kostet ein Nutzwertgutachten? Die Kosten hängen von der Anzahl der Objekte, der Qualität der vorhandenen Pläne und dem Aufwand der Naturaufnahme ab. Sie erhalten vorab ein Fixpreis-Angebot; eine Richtgröße nenne ich Ihnen gerne telefonisch nach wenigen Angaben zum Objekt.
Wie lange dauert die Parifizierung? Das Gutachten liegt in der Regel ein bis drei Wochen nach Beauftragung vor. Danach folgen Wohnungseigentumsvertrag und Grundbuchseintragung durch Notariat bzw. Rechtsanwalt.
Welche Unterlagen brauche ich? Grundbuchsauszug oder Einlagezahl, Bestands- bzw. Einreichpläne und Baubewilligung. Fehlende Pläne erstelle ich im Zuge der Naturaufnahme.
Brauche ich nach einem Umbau ein neues Nutzwertgutachten? Ja, wenn sich Nutzflächen oder Zubehör ändern – etwa durch Dachgeschoßausbau, Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen. Verschieben sich die Anteile nur geringfügig, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Neufestsetzung ohne Zustimmung aller Miteigentümer möglich (§ 9 WEG 2002).
Was ist der Unterschied zwischen Nutzwert und Nutzfläche? Die Nutzfläche ist die gemessene Fläche in Quadratmetern. Der Nutzwert bewertet diese Fläche zusätzlich nach Lage, Ausstattung und Zubehör; er bestimmt den Miteigentumsanteil und damit auch den Anteil an den Betriebskosten.
Nutzwertgutachten anfragen
Schicken Sie mir Adresse und vorhandene Unterlagen – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Fixpreis-Angebot.